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Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien |
Vicky

User /manchmal Forenbetreiber


Dabei seit: 08.05.2001
Beiträge: 4.666
Herkunft: Rhein-Neckar-Raum Meine Tiere: 1.1 Kongo-Graupapageien Momo & Lucas Meine Tiere 2: 1.0 Dt.Schäferhund Wallace und 0.1 Weimaraner Tara
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Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.
4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen (7)
a) Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.
b) Die Vögel dürfen maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende zeitliche Ruhepausen und Dunkelphasen müssen eingehalten werden.
c) Vögel aus Nachzuchten dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungsbedingungen gewöhnt sind.
d) Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.
e) Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren.
Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige für Papageien und Sittiche müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden
f) Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens so breit oder tief wie die eineinhalbfache Körperlänge des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen muß die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der gehaltenen Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%.
g) Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.
h) Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.
i) Futter und Wasser müssen so gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden können. Außerdem müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.
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7) Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen dienen der öffentlichen oder nichtöffentlichen Präsentation und/oder Bewertung von Vögeln verschiedener Halter.
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15.10.2009 15:24 |
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Vicky

User /manchmal Forenbetreiber


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j) Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.
Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.
5. Vogelmärkte/Vogelbörsen (8 )
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden. Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4, Abschnitt B, eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich, sinngemäß auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen angewendet werden.
6. Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muß eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.
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8 ) Vogelmarkt/Vogelbörse sind solche Veranstaltungen, auf denen Vögel außerhalb von Handelsgeschäften oder Zuchtanlagen angeboten werden.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Vicky: 15.10.2009 15:30.
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15.10.2009 15:28 |
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Vicky

User /manchmal Forenbetreiber


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Helmut Brücher
Deutscher Naturschutzring e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll Seite 13
Dr. Renate van den Elzen
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.
Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel
Theo Pagel
Priv.Doz. Dr. K.-L. Schuchmann
Gesellschaft für Tropenornithologie e. V.
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V:
Dr. Ulrich Schürer
Verband deutscher Zoodirektoren e. V.
Dr. Jörg Styrie
Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll Seite 13
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15.10.2009 15:32 |
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