spacer
header
spacer
spacer
Hauptseite
Forum
Information & Hilfe
Buchtips
Glossar
Kontakt
Suchen
Urlaubsbetreuung
Deine Details
Artikel schreiben
News schreiben
Link eintragen
Meine Einträge
Abmelden
 
Forum Papageien-Portal » Allgemeines Forum » Vorschriften und Gesetze » Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Neues Thema erstellen Thema ist geschlossen
Zum Ende der Seite springen Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Vicky Vicky ist weiblich
User /manchmal Forenbetreiber


images/avatars/avatar-35.gif

Dabei seit: 08.05.2001
Beiträge: 4.666
Herkunft: Rhein-Neckar-Raum
Meine Tiere: 1.1 Kongo-Graupapageien Momo & Lucas
Meine Tiere 2: 1.0 Dt.Schäferhund Wallace und 0.1 Weimaraner Tara

Themenstarter Thema begonnen von Vicky
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Seite 11

Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.


4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen (7)

a) Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.

b) Die Vögel dürfen maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende zeitliche Ruhepausen und Dunkelphasen müssen eingehalten werden.

c) Vögel aus Nachzuchten dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungsbedingungen gewöhnt sind.

d) Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.

e) Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren.
Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige für Papageien und Sittiche müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden

f) Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens so breit oder tief wie die eineinhalbfache Körperlänge des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen muß die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der gehaltenen Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%.

g) Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.

h) Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.

i) Futter und Wasser müssen so gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden können. Außerdem müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.


_______________________________________

7) Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen dienen der öffentlichen oder nichtöffentlichen Präsentation und/oder Bewertung von Vögeln verschiedener Halter.
15.10.2009 15:24 Vicky ist offline E-Mail an Vicky senden Homepage von Vicky Beiträge von Vicky suchen Nehmen Sie Vicky in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vicky in Ihre Kontaktliste ein
Vicky Vicky ist weiblich
User /manchmal Forenbetreiber


images/avatars/avatar-35.gif

Dabei seit: 08.05.2001
Beiträge: 4.666
Herkunft: Rhein-Neckar-Raum
Meine Tiere: 1.1 Kongo-Graupapageien Momo & Lucas
Meine Tiere 2: 1.0 Dt.Schäferhund Wallace und 0.1 Weimaraner Tara

Themenstarter Thema begonnen von Vicky
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Seite 12

j) Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.
Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.


5. Vogelmärkte/Vogelbörsen (8 )

Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden. Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4, Abschnitt B, eingehalten werden.

Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.

Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich, sinngemäß auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen angewendet werden.


6. Übergangszeiten

Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren angepaßt werden.

Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muß eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.

Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.


_________________________________________
8 ) Vogelmarkt/Vogelbörse sind solche Veranstaltungen, auf denen Vögel außerhalb von Handelsgeschäften oder Zuchtanlagen angeboten werden.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Vicky: 15.10.2009 15:30.

15.10.2009 15:28 Vicky ist offline E-Mail an Vicky senden Homepage von Vicky Beiträge von Vicky suchen Nehmen Sie Vicky in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vicky in Ihre Kontaktliste ein
Vicky Vicky ist weiblich
User /manchmal Forenbetreiber


images/avatars/avatar-35.gif

Dabei seit: 08.05.2001
Beiträge: 4.666
Herkunft: Rhein-Neckar-Raum
Meine Tiere: 1.1 Kongo-Graupapageien Momo & Lucas
Meine Tiere 2: 1.0 Dt.Schäferhund Wallace und 0.1 Weimaraner Tara

Themenstarter Thema begonnen von Vicky
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Seite 13

Helmut Brücher
Deutscher Naturschutzring e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll Seite 13

Dr. Renate van den Elzen
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.

Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel

Theo Pagel

Priv.Doz. Dr. K.-L. Schuchmann
Gesellschaft für Tropenornithologie e. V.
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V:

Dr. Ulrich Schürer
Verband deutscher Zoodirektoren e. V.

Dr. Jörg Styrie
Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll Seite 13
15.10.2009 15:32 Vicky ist offline E-Mail an Vicky senden Homepage von Vicky Beiträge von Vicky suchen Nehmen Sie Vicky in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vicky in Ihre Kontaktliste ein
Vicky Vicky ist weiblich
User /manchmal Forenbetreiber


images/avatars/avatar-35.gif

Dabei seit: 08.05.2001
Beiträge: 4.666
Herkunft: Rhein-Neckar-Raum
Meine Tiere: 1.1 Kongo-Graupapageien Momo & Lucas
Meine Tiere 2: 1.0 Dt.Schäferhund Wallace und 0.1 Weimaraner Tara

Themenstarter Thema begonnen von Vicky
Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Seite 14

Differenzprotokoll zu dem Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien“
vom 10. Januar 1995

Herr Helmut Brücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

1. Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.

2. Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen.

3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.

4. Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.

Zusatzerklärung:
1. Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.
2. Die Käfig-und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.

___________________________________________________________

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.

2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.

3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.

4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.

5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.


Ende
15.10.2009 15:41 Vicky ist offline E-Mail an Vicky senden Homepage von Vicky Beiträge von Vicky suchen Nehmen Sie Vicky in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vicky in Ihre Kontaktliste ein
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Thema ist geschlossen
Forum Papageien-Portal » Allgemeines Forum » Vorschriften und Gesetze » Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH